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Allgemeine Geschäftsbedingungen/Conditiones générales
Für alle Lieferungen und Leistungen gelten die folgenden Bedingungen. Zahlungsbedingungen des Käufers gelten nur, soweit dieRTG Akustik AG sie ausdrücklich schriftlich anerkennt.

1. Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig.

2. Mass-, Gewichts- und Leistungsangaben sowie Abbildungen sind nur verbindlich, soweit dieRTG Akustik AG sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Handelsübliche Abweichungen in der Beschaffenheit, z.B. der Farbe und der Reinheit, sowie Veränderungen, die der Qualitätsverbesserung dienen, bleiben vorbehalten. Bei Sonderanfertigungen sind geringfügige Mehr- oder Minderlieferungen bis 10% der bestellten Menge gestattet. DieRTG Akustik AG behält sich das Eigentums- und Urheberrecht an Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und allen anderen Unterlagen vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

3. Alle angegebenen Preise verstehen sich rein netto. Die am Liefertag geltende Mehrwertsteuer und etwaige Fracht- und Verpackungskostensind vom Käufer zusätzlich zu entrichten. An die vereinbarten Preise für Lieferungen oder Leistungen hält sich dieRTG Akustik AG für vier Monate nach Vertragsabschluss gebunden. Die Zahlung hat binnen 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen. Bei Überschreitung des Zahlungsziels von 30 Tagen hat der Käufer Zinsen in Höhe von 2 % über dem Wechseldiskontsatz zu entrichten. Vertreter und Reisende sind zur Entgegennahme von Zahlungen nicht ermächtigt. Wechsel und Checks können als Zahlungsmittel abgelehnt werden. Sie gelten erst nach
unwiderruflicher Einlösung als Zahlung. Die Aufrechnung gegen Ansprüche derRTG Akustik AG ist nur zulässig, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

4. Die Lieferung erfolgt ab Lager Basel.

5. Der Versand erfolgt in allen Fällen auf Gefahr des Käufers, auch bei frachtfreier Lieferung ab Werk. Die RTG Akustik AG bestimmt die Art der Versendung nach ihrem Ermessen, falls der Käufer keine Versandvorschriften erteilt. Eine Transportversicherung wird nur auf Verlangen des Käufers und auf seine Kosten abgeschlossen. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft an auf den Käufer über. In diesem Fall ist die RTG Akustik AG berechtigt, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, dem Käufer die durch die Lagerung entstandenen Kosten, mindestens jedoch 0,5% des Rechnungsbetrages, für jeden Monat in Rechnung zu stellen. Angelieferte Ware ist, auch wenn sie Mängel aufweist, vom Käufer unbeschadet der Rechte aus Ziff. 7 entgegenzunehmen.

6. Höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Streiks, Verkehrshindernisse und ähnliche Ereignisse entbinden die RTG Akustik AG für die Dauer des Hindernisses von der Vertragserfüllung. Die RTG Akustik AG hat solche Ereignisse nicht zu vertreten. Dauert das Hindernis länger als 6 Monate, so haben beide Parteien das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Ereignisse dieser Art sind auch Unfälle und alle sonstigen Ursachen, die eine teilweise oder vollständige Arbeitseinstellung bedingen, wie z.B., Materialmangel, Mangel an Betriebsstoff, Transportschwierigkeiten in der Energieversorgung, Betriebsstörungen im eigenen Betrieb und im Betrieb der Zulieferer. Tritt eine Verzögerung der Lieferung aus Gründen ein, die von derRTG Akustik AG zu vertreten sind, und erwächst dem Käufer aus der Verspätung ein Schaden, so ist er berechtigt, eine Entschädigung für jede vollendete Woche der Verspätung von höchstens 2 % desjenigen Teils des Kaufpreises zu beanspruchen, der auf die verspätet gelieferte Ware entfällt. Die Entschädigung beträgt höchstens 20 % des vorgenannten Kaufpreisteils. Dauert die Verzögerung länger als 10 Wochen, kann der Käufer vom
Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

7. Für Mängelrügen gilt folgendes:
Bei allen Waren, mit Ausnahme von Maschinen, sind Rügen wegen offensichtlicher Mängel schriftlich innerhalb von 2 Wochen nach Empfang der Ware geltend zu machen. Die RTG Akustik AG nimmt bei berechtigten Mängelrügen die Ware zurück und liefert nach ihrer Wahl entweder einwandfreie
Ware oder erstattet den entrichteten Kaufpreis. Bei Maschinen haftet dieRTG Akustik AG für die Dauer von sechs Monaten von der Lieferung ab für Fehlerfreiheit im Werkstoff und in der Verarbeitung. Die Gewährleistung geht nach Wahl der RTG Akustik AG auf Reparatur der Maschine oder Ersatz
der eingesandten Teile. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum der RTG Akustik AG über. Ein Anspruch auf Wandlung oder Minderung besteht nicht, es sei denn, dass der Mangel auch nach dem dritten Nachbesserungsversuch nicht behoben ist. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht,
insbesondere wird Ersatz eines mittelbaren oder unmittelbaren Schadens nicht gewährt. Die Gewährleistung erlischt, wenn die Maschine nicht sachgemäss behandelt worden ist. Natürlicher Verschleiss ist von der Gewährleistung ausgeschlossen. Mängelrügen bedürfen der Schriftform.
Diese Gewährleistung bezieht sich auf das Territorium der Schweiz. Gewährleistungen für andere Länder bedürfen einer jeweiligen Vereinbarung vor Lieferung. Fehlt es an einer solchen Vereinbarung, gelten die vorstehenden Gewährleistungsvorschriften.

8. Für den Verlust von Gegenständen, die der RTG Akustik AG zur Bearbeitung oder Instandsetzung überlassen worden sind, oder für Schäden an derartigen Gegenständen haftet dieRTG Akustik AG nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. 9. Die gelieferten Waren bleiben Eigentum derRTG Akustik AG bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung. Vor Übergang des Eigentums ist eine Veräusserung der Vorbehaltsware nur im ordnungsgemässen Geschäftsverkehr zulässig. Die Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Im Falle einer Pfändung ist dieRTG Akustik AG unverzüglich zu benachrichtigen. Bei Zahlungsverzug des Käufers ist dieRTG Akustik AG berechtigt, entweder die gelieferte Ware an sich zu nehmen oder vom Vertrag zurückzutreten. Bei Übernahme des gelieferten Gegenstandes gehen alle Kosten zu Lasten des Käufers. Bei einem Rücktritt vom Vertrag hat der Käufer derRTG Akustik AG ausser der Entschädigung für die Benutzung des gelieferten Gegenstandes die Wertminderung zu ersetzen. Bei Verarbeitung mit Vorbehaltsware anderer Lieferanten erwirbt die RTG Akustik AG Miteigentum an dem Produkt im Verhältnis der Rechnungswerte der Materialien. Erwirbt die RTG Akustik AG auf diese Weise (Mit)-Eigentum an verarbeiteter Ware, so
überträgt sie dieses schon jetzt unter der aufschiebenden Bedingung des Ausgleichs aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung auf den Erwerber, so dass er ein Anwartschaftsrecht wie bei Vorbehaltsware erwirbt. In der Rücknahme oder der Pfändung von Vorbehaltsware liegt ein Rücktritt vom Vertrag nur dann vor, wenn er ausdrücklich erklärt wird. Der Erwerber tritt schon jetzt alle aus der Weiterveräusserung der
Vorbehaltsware entstehenden Forderungen an dieRTG Akustik AG ab. Er ist bis auf Widerruf zum Einzug der abgetretenen Forderungen ermächtigt. Wenn und soweit der realisierbare Wert aller derRTG Akustik AG zustehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt,
ist die RTG Akustik AG auf Verlangen des Käufers verpflichtet, nach ihrer Wahl einen entsprechenden Teil der Sicherheiten freizugeben. 10. Die Ausfuhr der Erzeugnisse derRTG Akustik AG ist nur mit deren schriftlicher Einwilligung gestattet.

11. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die in rechtlich zulässiger Weise dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nahesten kommt.

12. Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand für Lieferungen und Leistungen an Kaufleute ist Basel. Es gilt das Recht der Schweizerischen Eidgenossenschaft.
Basel, im Oktober 2007

 



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last update November 2007

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